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21. März 2024 Freizeit

Gratis ins Kino, auf Festivals, ins Museum oder ins Theater mit dem Kulturpass

Der Kulturpass ist eine hervorragende Sache für alle, die wenig Geld haben und sich für Musik, Kultur, Literatur und vieles mehr interessieren. Ob Konzerte, Museumsbesuche, Theater oder Kino – mit dem Kulturpass kommt man kostenlos in unzählige kulturelle Einrichtungen.

Wo gilt der Kulturpass?

Um nur einige Kulturpass-Partner-Organisationen in Wien zu nennen: Albertina, Belvedere, Haus der Musik, Kaiserliche Schatzkammer, Naturhistorisches Museum, Schloss Schönbrunn, Filmcasino, Votivkino, Lalala Konzerte für Kinder, ZOOM Kindermuseum, Figurentheater Lilarum, MuTh, Wiener Konzerthaus, Burgtheater, Volksoper u.v.m. Beim Eintritt in Museen ist der Kulturpass lediglich in Kombination mit einem Lichtbildausweis vorzuweisen. Bei Kino-, Theater- oder Konzertvorstellungen gibt es ein gewisses Kartenkontingent; idealerweise erkundigt man sich daher vorab, wie viel früher man vor Ort sein sollte, um ein Ticket zu bekommen.

Eine genaue Auflistung über die zahlreichen Einrichtungen, in denen der Kulturpass in Wien gilt, finden Sie hier. Auf der Kulturpass-Website finden Sie auch alle weiteren Partner-Einrichtungen der anderen Bundesländer.

Wie kann ich einen Kulturpass beantragen?

Der Kulturpass kann in jedem Bundesland Österreichs beantragt werden. Welche Stelle in Ihrem Fall für die Vergabe zuständig ist, hängt vom Wohnort ab. Auf der Kulturpass-Website finden Sie eine Auflistung der Einrichtungen die für Ihr Bundesland verantwortlich sind:
www.hungeraufkunstundkultur.at

Sie sind aus Kärnten? Dann finden Sie alle Informationen zum Kulturpass hier:
www.kulturchannel.at/kultur/kostenloser-kulturpass

Wer hat Anspruch auf einen Kulturpass?

Grundsätzlich haben alle Personen Anspruch, deren Einkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt; aktuell liegt diese bei 1.193 Euro pro Monat (14 Mal jährlich) beziehungsweise bei 1.392 Euro pro Monat (12 Mal jährlich). Eine konkretere Auflistung dazu finden Sie hier. Übrigens können auch Studierende einen Kulturpass beantragen, die Unterstützungen der ÖH beziehen sowie Kinder und Jugendliche, deren Eltern ein Einkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze haben.

 

 

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